Bestattungsvorsorge

Selbstbestimmt gehen mit einer Bestattungsvorsorge.

Sich mit dem eigenen Abschied zu befassen, fällt nicht leicht. Doch wer frühzeitig vorsorgt, handelt umsichtig – für sich selbst und für die Menschen, die bleiben. Eine Bestattungsvorsorge kann Angehörige im Trauerfall emotional und finanziell entlasten.

Vielleicht haben Sie bereits klare Vorstellungen davon, wie Ihre spätere Bestattung ablaufen soll. Mit einem Vertrag zur Bestattungsvorsorge nehmen Sie Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen ab. Dazu stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche später umgesetzt werden.

Und das Beste: Sie können jederzeit noch Anpassungen oder Ergänzungen am Vertrag vornehmen. Spoida Bestattungen hat einen Fragebogen für die letztwillige Verfügung erstellt. Dieser kann Ihnen als Leitfaden für die Bestattungsvorsorge dienen.

Fragebogen Bestattungsvorsorge (zum Download)

Rücksendung Fragebogen Bestattungsvorsorge

Bitte laden Sie das von Ihnen ausgefüllte PDF-Dokument über das untenstehende Formular hoch.

Nach Eingang prüfen wir Ihre Angaben und melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese. Ich kann jederzeit meine Einwillung per E-Mail an bestattungen(at)spoida.net widerrufen.

Bestattungskosten vorausschauend absichern

Ein wesentlicher Teil der Bestattungsvorsorge ist die finanzielle Absicherung. Hierfür stehen zwei bewährte Möglichkeiten zur Verfügung.

Sterbegeldversicherung:

Eine monatlich oder jährlich zu zahlende Versicherung, die im Todesfall die festgelegte Summe auszahlt.

Treuhandkonto:

Eine zweckgebundene Einzahlung, die treuhänderisch verwaltet wird und ausschließlich für die Bestattung verwendet werden darf. Der Vorsorgebetrag kann wahlweise einmalig eingezahlt oder über monatliche Raten angespart werden.

Beide Varianten sichern die gewünschte Summe ab und schützen das Geld vor unberechtigter Verwendung. Der Zugriff erfolgt ausschließlich nach Vorlage der Sterbeurkunde und entsprechend Ihrer hinterlegten Wünsche. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.

Drei schwarze Firmenfahrzeuge mit Logo auf dem Hof von hinten im Anschnitt.

Verfügungen

Verfügungen für Klarheit in jeder Lebenslage.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geben Ihnen die Möglichkeit, zentrale Entscheidungen selbst zu treffen, bevor andere für Sie entscheiden müssen. Sorgen Sie für Klarheit in schwierigen Lebenslagen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

Link zur Website Bundesministerium der Justiz

Betreuungsverfügung: wer im Ernstfall entscheiden soll

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Falle einer gerichtlichen Betreuung für Sie zuständig sein soll und wer nicht. Eine wirksame Vorsorgevollmacht schließt eine gesetzliche Betreuung aus. So behalten Sie Einfluss, auch wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Download rechtssicheres Formular Betreuungsverfügung

Ilusstration Kopf
Patientenverfügung

Patientenverfügung: medizinische Entscheidungen selbst bestimmen

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen, zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit oder schwerer Krankheit. So geben Sie Ärzten und Angehörigen eine klare Orientierung.

Hier können Sie Ihre individuellen Wünsche festlegen:
https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online

Vorsorgevollmacht: Verantwortung in vertrauensvolle Hände geben

Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie zu entscheiden – etwa in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Fragen. Sie vermeiden damit eine staatliche Betreuung.

Download Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht
Vorsorgeregister

Vorsorgeregister: damit alles schnell auffindbar ist

Diese Verfügungen können Sie auch im digitalen Vorsorgeregister hinterlegen. So sind sie im Bedarfsfall schnell auffindbar.

www.vorsorgeregister.de

Grüne Pflanze mit Knospen

Nachlass

Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen vererben.

Wenn keine letztwillige Verfügung – also kein Testament oder Erbvertrag – vorliegt, greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. An erster Stelle stehen die sogenannten Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel). Auch ein vorhandener Ehe- oder eingetragener Lebenspartner ist in dieser Ordnung berücksichtigt. Gibt es keine direkten Nachkommen, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen). Sollten auch diese fehlen, erben Großeltern, Tanten/Onkel oder Cousins/Cousinen.

Ein Testament aufsetzen

Möchten Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Vorstellungen vererben? Dann empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments. Dieses kann eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden. Bei der handschriftlichen Variante ist Folgendes zu beachten: Der gesamte Text muss von Ihnen persönlich geschrieben, mit vollem Namen unterschrieben und mit Datum versehen sein.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

George Spoida mit Unterlagen am Tisch im Beratungsgespräch mit einer jüngeren Frau.

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